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Rechtsberatung
Kompetenz
Unsere Beratung ist aus einem Guss. Selbstverständlich werden
in der Beratung neben den zivilrechtlichen Fragen auch die betriebswirtschaftlichen
und steuerrechtlichen Fragen berücksichtigt und beantwortet.
Unsere Rechtsanwälte verfügen alle über eine Zusatzqualifikation,
als Fachanwalt für Steuerrecht oder als Steuerberater. Dies
ist besonders auf den Gebieten der Unternehmensnachfolge, der
vorweggenommenen Erbfolge und der erbrechtlichen Beratung von
Vorteil. Hier sind zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragen
besonders eng verwoben.
Beratung, wie der Mandant sie braucht
Unsere Beratung ist an dem Bedarf unserer mittelständischen
Mandanten ausgerichtet und reicht vom Handels- und Gesellschaftsrecht
über das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht bis hin zum Ehe- und
Familienrecht.
Langjährige Erfahrung
Unsere fundierten Erfahrungen stellen wir unseren Mandanten
auch bei der Gründung, dem Kauf und Verkauf von Unternehmen
und dem Management buy-in / buy-out (MBI/MBO) zur Verfügung.
Unsere Beratung startet schon im Vorfeld mit Unternehmensbewertungen
sowie Legal Due Diligence.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
In der Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
unserer Gesellschaft sind wir bundesweit in der Beratung unserer
mittelständischen Mandanten über Unternehmensfusionen, Unternehmenszusammenschlüsse
und Umstrukturierungen in rechtlicher, steuerrechtlicher und
betriebswirtschaftlicher Sicht tätig. |
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